Offensive für eine saubere und sichere Stadt

Die dazu bestehende Bereitschaft ist aus den Aktionen „Eine Stadt räumt auf“ in den Jahren zwischen 1999 und 2001 noch in lebhafter Erinnerung, so beteiligten sich im März 1999 mehr als 5.000 Remscheiderinnen und Remscheider von jung bis alt an dieser vom damaligen Oberbürgermeister Reinhard Ulbrich initiierten Aktion, die bedauerlicherweise in den letzten beiden Jahren keine Fortsetzung fand.

An diese Initiative soll der im Antrag geforderte „Remscheider Frühjahrsputz“ während der Osterferien 2004 anschließen, dabei soll die Stadt Remscheid die Federführung inne haben.

Die Kompetenzen und Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden durch verschiedene Fachbereiche innerhalb der Verwaltung wahrgenommen:

der Fachbereich 31 / Umweltamt, mit den Aufgaben des ordnungsbehördlichen Umweltschutzes, des technischen Umweltschutzes und die Abfallwirtschaft

der Fachbereich 32 / Amt für öffentliche Ordnung, unter anderem mit den Aufgaben der Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten und der Verkehrsüberwachung

der Fachbereich 66 / Straßen- und Brückenbau, unter anderem mit den Aufgabenbereich des Neubaus und der Unterhaltung von Straßen und Sonderbauwerken durch die Straßenmeistereien

der Fachbereich 67 / Landschaft, Grünflächen und Friedhöfe, unter anderem mit den Aufgabenbereichen des Naturschutzes und der Grünflächen, letztere mit den städtischen Pflegekolonnen

Als Eigenbetrieb der Stadt Remscheid nehmen die Remscheider Entsorgungsbetriebe die Aufgaben der Entwässerung und der Abfallwirtschaft – unter anderem der Straßenreinigung – wahr.

Eine zentrale Koordinierung dieser Bereiche findet bisher nicht statt. Beispielhaft soll hierfür der folgende Sachverhalt sein. Bei der Abfuhr von Sperrmüll durch die Remscheider Entsorgungsbetriebe verblieben Einzelstücke am Sammelort, da diese offenbar nicht auf dem Antrag zur Sperrmüllabfuhr vermerkt waren.

Eine Bürgerin erkundigte sich bei den Remscheider Entsorgungsbetrieben, die auf ihre Nachfrage erklärten, nur auf dem Antrag vermerkte Gegenstände würden abgefahren. Daraufhin erfolgte ein Anruf beim Umweltamt, die dortige Sachbearbeiterin verwies darauf, dass das Sperrgut vollständig seitens der Remscheider Entsorgungsbetriebe abgefahren werde müsse, was nach zwei Tagen aufgrund der Intervention des Umweltamtes auch geschah.

Dieses Verfahren mag verwaltungstechnisch begründet und nachvollziehbar sein, es kann jedoch nicht im Interesse der Bürgerin liegen, die zum einen keinen klaren Ansprechpartner besitzt und zum anderen von einer Verwaltungsstelle zur nächsten telefonieren muss, um an ihr Ziel zu gelangen, das unzweifelhaft auch im öffentlichen Interesse liegt.

Aus diesem Grunde ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle sinnvoll, dies setzt u.a. die Schaffung einer Hotline für die Belange der öffentlichen Ordnung und Sicherheit voraus, deren Rufnummer auch intensiv beworben werden muss.

Darüber hinaus soll mit der Einrichtung einer Eingreiftruppe für schnelle Reinigungsaktionen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Belange der Sauberkeit im Stadtbild im Bewusstsein der Stadtverwaltung eine herausragende Bedeutung besitzt. Nur die rasche Entfernung von Müllansammlungen und Verunreinigungen verhindert die Entwicklung wilder Müllkippen. Dabei ist die Stadtverwaltung auf die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die Hotline der Stadtverwaltung und die „schnelle Eingreiftruppe“ müssen an dieser Stelle vernetzt werden. Diese Vorgehensweise ist aus der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden bekannt, in der diese Reinigungskolonne den treffenden Namen „Flotte Feger“ tragen.

Die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement in den Stadtteilen und Stadtquartieren muss verwaltungsseitig begleitet werden, die quartierbezogenen Aufräumaktionen – beispielsweise des Bürgervereins Klausen oder der Interessengemeinschaft Hasenberg – sind seitens der Stadt Remscheid zu unterstützen und zu fördern. Auch die Bereitschaft von Betrieben, Schulen und Einzelhandel sich an Aufräumaktionen zu beteiligen sollte unterjährig unterstützt werden.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Veranstaltung der Wirtschaftsjunioren am 16. Oktober unter dem Titel: „Die Stadt muss wieder Spaß machen“ hingewiesen, im kurzweiligen Vortrag des Herrn Christian Klotz, wurde seinerseits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verdreckung und Vermüllung im Bereich der Innenstadt nicht hingenommen werden dürfe. Dabei wandte er sich ausdrücklich auch an die ansässigen Einzelhändler und Gastronomen, die er zur aktiven Mithilfe bei der Beseitigung des Missstandes aufforderte.

Diese naheliegende Forderung soll durch das Angebot der Stadt Remscheid ermöglicht werden, über die bestehenden Spielplatz- und Baumpatenschaften hinaus, auch Patenschaften für Grünflächen in städtischem Eigentum anzubieten.
Gerade im Innenstadtbereich sind Grünflächen als Straßenbegleitgrün ausgewiesen, das nicht verpachtet oder veräußert werden kann, obwohl das Interesse der Anrainer an einer selbst verantworteten Gestaltung von Grünflächen Flächen besteht. Diesem berechtigten Interesse – einer ansprechenden Gestaltung des Wohn- und Geschäftsumfeldes – sollte nachgekommen werden, im Gegenzug sollte die Gestaltung der Flächen in die weitgehende Verantwortung des Paten überführt werden. Die damit verbundene Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes liegt auf der Hand und ist mit dem öffentlichen Zweck vereinbar.

Die vorgenannten Maßnahmen wirken nur dann nachhaltig, wenn sie – was bereits erwähnt wurde – durch eine Werbekampagne begleitet werden und auf diesem Wege einem Großteil der Bevölkerung bekannt werden können. Als mögliche Werbeträger bieten sich neben städtischen Fahrzeugen, den Fahrzeugen der Remscheider Entsorgungsbetriebe auch die Kraftomnibusse der Stadtwerke Remscheid an. Die aktive Teilnahme von interessierten Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Parteien und der örtlichen Presse wird maßgeblich sein, für den Erfolg dieser Kampagne, an deren Auftakt der eingangs genannte „Remscheider Frühjahrsputz“ stehen sollte.

Für die vom Rat der Stadt Remscheid im Jahr 1982 beschlossene und am 3. April 1982 veröffentlichte „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für die Stadt Remscheid“ gilt die Regelung des § 32 des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen:

„Die ordnungsbehördlichen Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. Die Geltung darf nicht über 20 Jahre hinaus erstreckt werden. Verordnungen, die keine Beschränkung der Geltungsdauer enthalten, treten 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.“

In der Remscheider Verordnung ist keine zeitliche Beschränkung ihrer Geltungsdauer vorgesehen, insofern gilt die Regelung des Gesetzes, so dass die vom Rat beschlossene Verordnung am 3. April 2002 außer Kraft getreten ist, ohne dass die Verwaltung der Stadt Remscheid bislang dem Rat eine neue Verordnung zur Beschlussfassung vorgelegt hat.

Sollte die Stadt Remscheid seit Anfang April 2002 auf Grundlage der bisherigen ordnungsbehördlichen Verordnung Bußgelder verhängt haben, so sind diese – soweit sie keine Begründung in höherrangigem Recht finden – ohne rechtliche Grundlage zustande gekommen und dürften damit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Beim besten Willen kann dieser Zustand nicht geduldet werden, denn er schafft einen rechtsfreien Raum dort, wo eine Regelung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung von den Bürgerinnen und Bürgern Remscheids zu recht erwartet wird.

In diesen Zusammenhang mutet es seltsam an, dass seit Anfang 2001 nach Verwaltungsaussagen eine Arbeitsgruppe an der Neufassung der Verordnung arbeitet, so hätte es doch – wenn schon nicht dem Oberbürgermeister oder dem Stadtdirektor – zumindest dieser Arbeitsgruppe auffallen müssen, dass diese Neufassung vor dem gesetzlichen Ablauf der alten Verordnung vom Rat zu beschließen sei.

Diesen Diskussion will die SPD Ratsfraktion mit einem eigenen Entwurf beschleunigen, der die Erfahrungen aus mehreren Gemeinden der Bundesrepublik berücksichtigt und zugleich auch eine Regelung zur Höhe von Verwarn- und Bußgeldern trifft, der sich an den Katalog von Verwarn- und Bußgeldern der Stadt Köln orientiert.

Der verwaltungsseitig nunmehr eingebrachte Entwurf (Drs. 32/332) greift ebenfalls die Regelungen anderer Gemeinden auf, verzichtet jedoch auf die Anhängung eines Verwarn- und Bußgeldkatalogs.

Die Einhaltung der ordnungsbehördlichen Verordnung ist seitens der Stadt Remscheid zu überwachen, zugleich gilt es auch die in diesem Zusammenhang durch Bundes- und Landesgesetz geregelten Bestimmungen auf ihre Einhaltung hin zu kontrollieren.

So regelt § 61 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verbindung mit § 45 des Landesabfallgesetzes die Ahndung von Verstößen, so zum Beispiel das Wegwerfen von Gegenständen des Hausmülls oder des Sperrmülls. Beispielhaft sei hier aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Köln zitiert:

Zigaretten, Kaugummis: 15 Euro

Taschentücher, Fastfood-Verpackungen, Obst- und Lebensmittelreste, Zigarettenschachteln und Ähnliches: 20 Euro

Inhalt von Autoaschenbechern, Zeitung, Illustrierte, Plastikflaschen und –tüten, Getränkedosen: 25 Euro

Papier und Verpackungsmaterial nach dem Grad der Verunreinigung, Schachteln, Kartons, Styroporabfälle, Fardosen: 25 bis 35 Euro

Einzelstücke kleinen Umfangs, wie zum Beispiel:Radio, Küchenmaschine, Koffer, Stuhl,
u.ä.: 35 bis 150 Euro

Auch auf diese gesetzlichen Regelungen ist im Rahmen der unter Ziffer 2 angesprochenen Werbekampagne plakativ hinzuweisen, so dürfte der überwiegenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern die Höhe des Bußgeldes für das achtlose Wegwerfen eines Kaugummis oder Zigaretten nicht bekannt sein.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass ordnungspolitische Maßnahmen kein Allheilmittel darstellen, zu glauben, die Neufassung einer Verordnung führt alleine zum Rückgang der Verunreinigungen und wilden Müllkippen im Stadtbild ist blauäugig.

Erst das Zusammenwirken von Information, Prävention, Schärfung des Bürgersinnes, stärkere Kontrollen und rechtlichen Rahmenbedingungen schafft die Basis für ein sauberes und sicheres Remscheid und damit auch für ein Mehr an Lebensqualität in unserer Stadt.