Beginn: 17:00 Uhr, Ort: siehe Termine

KLEINER LEITFADEN FÜR DIE EINWOHNERFRAGESTUNDE

Wer?

Einwohner im Sinne der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist, wer in der Gemeinde wohnt.

Wann?

Zu Beginn der Sitzung der Bezirksvertretung finden regelmäßig "Einwohnerfragenstunden" statt, die höchstens 30 Minuten dauern.

Wie?

Einwohner, die in einer Sitzung eine Frage stellen möchten, haben dies spätestens am vierten Werktag vor der Sitzung dem zuständigen Bezirksvorsteher schriftlich anzuzeigen.

Die Fragen sind in der Sitzung zu wiederholen, dafür steht eine Minute zur Verfügung. Fragen werden nur beantwortet, wenn der Fragesteller auch persönlich anwesend ist.

Was?

In diesem Schreiebn ist der genaue Wortlaut der Frage sowie diejenigen Person bzw. Fraktion zu bezeichnen, welche die Frage zu beantworten soll.

Wen?

Fragen können gerichtet werden an den Bezirksvorsteher, den einzelnen Bezirksvertreter, eine Fraktion und die Verwaltung.