Am 13. Juni 2004 finden in den Staaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europaparlament statt. Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Wahlrecht auch in Deutschland wahrnehmen. Hierzu ist u.a. einmalig die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular und das dazugehörige Merklatt können hier als pdf-Files heruntergeladen werden.