Plant die Verwaltung zum neuen Bebauungsplan dem Rat ebenfalls eine Gestaltungssatzung und die Einrichtung eines Naherholungsgebietes an der Blume vorzuschlagen?
Warum sind die Kosten für die erstellten Filme zur öffentlichen Präsentation des Gewerbegebietes nicht in der im Anhang befindlichen Tabelle aufgelistet?
Sind die in der angehängten Tabelle aufgelisteten Vergaben durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und freigegeben worden?
Wer hat die Vergabe des so genannten Höhenschichtenmodells für über 15 TSD Euro und auf welcher Beschlussgrundlage veranlasst?
Entsprechen die Vorgaben für das Modell dem neuen Planungsauftrag an die Verwaltung?
Ist der Stadtverwaltung wie bereits der Presse zu entnehmen war bekannt, dass die Fa. Faiveley bereits unmittelbar vor der Entscheidung für einen Standort steht und dass Remscheid dabei keine Rolle spielt?
Gibt es zur Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens zum erneuten und erweiterten Beschluss des Gewerbegebietes Blume unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Stadtverwaltung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hans Peter Meinecke
Fraktionsvorsitzender
Die Verwaltung hat in der Hauptausschusssitzung am 15. Mai zugesagt, die ergänzenden Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antworten werden wir an gleicher Stelle nach erhalt veröffentlichen.