
Die rechtliche Grundlage für die Bilanz findet sich in der dem Rat am 30.10 vorgelegten Mitteilungsvorlage: (
) Gemäß § 92 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) hat die Stadt Remscheid zum Stichtag 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, da sie ab dem Haushaltsjahr 2008 ihr Rechnungswesen vollständig auf das kaufmännische Rechnungswesen nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt hat. Der Eröffnungsbilanz sind nach § 53 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ein Anhang, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen; sie ist durch einen Lagebericht zu ergänzen. (
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Die vollständige Bilanz und die zugehörige Vorlage finden Sie hier als download: