Kontrollierte Freigabe von Cannabis und kommunale Modellprojekte

Die Vollversammlung der Remscheider SPD hat gestern Vormittag in der Mensa der Albert-Einstein-Schule nach lebhafter Diskussion mit überwältigender Mehrheit den nachfolgenden Antrag beschlossen. Antragssteller waren die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos) und ihr Vorsitzender Burhan Türken.

Kontrollierte Freigabe von Cannabis und kommunale Modellprojekte

 

Die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu gewährleisten und die Möglichkeit, kommunale Modellprojekte in Anspruch nehmen zu dürfen.

 

Wir fordern, dass

  1. Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen wird. Erst die kontrollierte Freigabe von Cannabis unterbindet den Verkauf an Minderjährige effektiv.
  2. Der Verkauf darf nur ab der Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. Der Verkauf soll lediglich in Cannabisfachgeschäften und Apotheken erfolgen.
  3. Apotheken und die Verkaufsstellen müssen sich der Thematik widmen und in der Lage sein, Beratungen anzubieten. Darüber hinaus müssen Ärzte Behandlungen anbieten können.
  4. Des Weiteren soll eine Kennzeichnung wie bei Alkohol erfolgen, die den THC-Gehalt angibt. Der THC-Gehalt darf nicht mehr als 15% betragen.
  5. Der Preis für die Cannabis-Produkte darf nicht über dem Preis am Schwarzmarkt liegen und dieser muss ggf. darunterliegen.
  6. Dieser Antrag sieht eine Steuer auf die Cannabis-Droge vor und diese Einnahmen sollen zu 1/3 in Präventionsarbeit an Schulen und in die Förderung eines Gesundheitsbewusstseins investiert werden, um dem Jugendschutz gerecht zu werden und die Konsumenten besser aufzuklären.
  7. Darüber hinaus fordern wir eine konsequente Strafverfolgung beim illegalen Verkauf an Personen unter 21 Jahren.
  8. Durch die kontrollierte Freigabe werden 1,8 Milliarden Euro bei Strafverfolgungsmaßnahmen eingespart. Eine konservative Rechnung schätzt Steuereinnahmen von mindestens 2 Milliarden Euro.
  9. Der § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken nur ausnahmsweise Zulassungen erteilt. Wir fordern den Unterbezirk Remscheid auf, hinsichtlich der kommunalen Modellprojekte eine kontrollierte Freigabe von Cannabis unter medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten (auch zu Genusszwecken) zu ermöglichen, um damit den Jugendschutz zu gewährleisten.
  10. Cannabis soll mit diesem Antrag kein positives Image erhalten. Wir plädieren unter den oben genannten Bedingungen für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis.

 

Begründung:

Der Drogenbericht der Bundesregierung[1] macht deutlich, dass seit 2011 der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen und Erwachsenen steigt. Cannabis ist keine harmlose Droge! Da kein Jugendschutz und keine Präventionsarbeit vorhanden sind und der Markt diesbezüglich nicht reguliert ist, bedienen kriminelle Individuen/Organisationen diesen Markt. Jugendliche werden durch ein strafrechtliches Verbot nicht vom Cannabiskonsum abgehalten, sondern eher durch den Reiz des Verbotes angeregt, Cannabis zu konsumieren. Gleichzeitig verhindert das derzeitige Betäubungsmittelgesetz eine glaubwürdige Prävention und einen wirksamen Jugendschutz. Zudem macht es einen effektiven Verbraucherschutz und die Bemühungen um Schadensminderung unmöglich, da der illegale Handel nicht effektiv kontrolliert werden kann.

Darüber hinaus wird ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Konsumenten in Kauf genommen. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass die Produkte verunreinigt sind und einen sehr hohen Wirkstoffgehalt aufweisen. Bei einer kontrollierten Freigabe stünden der Polizei und der Justiz mehr Kapazitäten zur Verfügung, die genutzt werden können, um eine effiziente Strafverfolgung zu ermöglichen.

[1] https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/Drogen_und_Suchtbericht/pdf/DSB-2018.pdf (Stand 01.03.19)