SPD: Altersarmut bei Frauen – wir dürfen nicht die Augen verschließen und wir fordern die Grundrente für alle!

„Immer mehr Deutsche über 65 Jahren gelten als arm oder armutsgefährdet. Frauen sind besonders betroffen, weil ihre Erwerbsbiografien häufiger unterbrochen sind als die von Männern“, so Dr. Stefanie Bluth, Ratsmitglied und Sprecherin der SPD-Fraktion zum Thema Gleichstellung, „das Statistische Bundesamtes zeigt, dass Frauen über 65 mit einem Anteil von 20 Prozent stärker armutsgefährdet sind als gleichaltrige Männer. Manchmal reicht das Geld am Monatsende nicht einmal für den Einkauf im Discounter, geschweige denn für einen Restaurantbesuch oder einen Ausflug mit Enkeln. Häufig greifen die Rentnerinnen zu ungewöhnlichen Sparmaßnahmen, um irgendwie über die Runden zu kommen.

Frauen, die jetzt im Rentenalter sind, haben noch unter ganz anderen gesellschaftlichen Bedingungen gearbeitet und Kinder erzogen als die heutigen jungen Mütter. Bis 1977 hatte der Ehemann noch rechtlich Einfluss darauf, ob eine Frau überhaupt berufstätig sein konnte. Er konnte sogar die Arbeitsstelle der Ehefrau kündigen, wenn er fand, dass diese nicht mit den familiären Pflichten vereinbar war.

Auch in den 1980ern und 1990ern war die Kinderbetreuung in Remscheid noch nicht so ausgebaut, dass sich für viele Frauen eine volle eigenständige Berufstätigkeit verwirklichen ließ, die dann zu einer eigenen auskömmlichen Rente geführt hätte. In dem Bereich Kinderbetreuung hat sich erst in den letzten zehn Jahren wirklich viel getan, obwohl wir auch da noch nicht am Ende sind. Trotz angespannter Haushaltslage haben wir als SPD Wert daraufgelegt, dass in Remscheid die Angebote zur Betreuung ständig ausgebaut wurden. Mit Stolz können wir sehen, dass wir seit Jahren bei den OGS-Betreuungen landesweit eine der höchsten Quoten haben.

Um diesen unterschiedlichen und veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen, brauchen wir eine doppelte Strategie: Zum einen eine Grundrente im Alter aus Respekt vor der Lebensleistung. Die SPD will die Grundrente für alle, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – aber wenig Lohn hatten. Sie sollen im Alter spürbar mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat. Denn dies ist eine Frage der Anerkennung und der Gerechtigkeit. Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein!

Zum anderen brauchen wir aber auch für die jungen Familien heute eine Kinderbetreuungsinfrastruktur, die vor allem Frauen unabhängig vom gewählten Beruf oder des Familienstandes eine volle Berufstätigkeit ermöglicht, wenn dieses gewünscht ist. Ich denke dabei zum Beispiel daran, dass wir in Remscheid mindestens eine Kita bräuchten, die auch Betreuung in den Randzeiten für Familien im Schichtdienst anbietet. Für mich gehört das einfach zu einer modernen fortschrittlichen Sozialpolitik dazu, solche Angebote zu ermöglichen.

Stefanie Bluth abschließend: „‚Altersarmut ist EU-weit definiert. Die Grenze zur Altersarmut für Alleinstehende in Deutschland liegt bei ca. 1.064 Euro, allein in NRW trifft dieses Armutsrisiko über alle Altersgruppen fast 3 Mio. Menschen. Es ist deshalb wichtig, darüber aufzuklären, welche Folgen Teilzeitarbeit und die traditionelle Rollenverteilung für Frauen haben können.“

Zum Hintergrund – Die Grundrente:

  • Bis zu 448 € mehr im Monat!
  • Für alle, die 35 Jahre oder mehr gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege zählen mit.
  • Wer in dieser Zeit also zu wenig für eine auskömmliche Rente verdient hat, bekommt einen Aufschlag.
  • Ohne Bedürftigkeitsprüfung.
  • Mehr Geld für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner – darunter 80 Prozent Frauen – zum Beispiel eine Friseurin, die 40 Jahre lang für den Mindestlohn (West) gearbeitet hatte. Sie bekommt dann monatlich statt 513 € künftig 961 € Rente.
  • Oder der alleinerziehende Pflegehelfer, der in Teilzeit gearbeitet hatte und zwei Kinder hat, kommt auf 1.000 € – statt wie bisher auf 860 €.
  • Die Grundrente wird nicht zu höheren Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler führen.
  • Klar ist auch, dass die Grundrente nicht durch Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert wird.
  • Von der neuen Grundrente profitieren alle Rentnerinnen und Rentner. Denn der Gesetzentwurf sieht vor, alle Rentnerinnen und Rentner beim Beitrag zur Krankenversicherung zu entlasten.