Sieg für die kommunale Demokratie

Sven Wolf, Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der Remscheider SPD: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen. Und somit ist die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Abschaffung der Stichwahl für die Kommunalwahlen 2020 vom Tisch. ‚Die Abschaffung der Stichwahl ist nicht mit der Landesverfassung vereinbar, so die Aussage der Präsidentin Dr. Ricarda Brandts.

Ratssaal der Stadt Remscheid.
Ratssaal der Stadt Remscheid. Bild: Antonio Scarpino, Remscheid.

Dieses klare Signal ist ein Sieg für die kommunale Demokratie! Das Urteil stellt sicher, dass sich die gewählten OberbürgermeisterInnen in unseren Städten auf eine breite Basis bei den Wählerinnen und Wählern stützen können. In Remscheid haben wir mit der Nominierung von Burkhard Mast-Weisz einen Kandidaten, der auf eine breite Unterstützung in unser Stadt bauen kann“.

 

Zum Hintergrund:

Die Stichwahlen wurden im Jahr 1994 zusammen mit der Direktwahl der Bürgermeister eingeführt und haben sich bewährt. 2007 schafften CDU und FDP sie ab. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat sie 2011 mit den Stimmen der Linken und der FDP – die sie jetzt wieder abschaffen will – wieder eingeführt. Hintergrund war, dass bei der Kommunalwahl 2009 in einigen Kommunen Kandidatinnen und Kandidaten mit weniger als einem Drittel aller Stimmen gewählt wurden. Die niedrigen Stimmenanteile der Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Wählerschaft.