Für einen starken Rechtsstaat in der Corona-Krise – Transparenz stärken, Bürgerrechte sichern!

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Nordrhein-Westfalen hat sich in einem umfangreichen Positionspapier eingehend mit der Frage beschäftigt, inwieweit Grundrechtseingriffe mit dem Ziel, die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen zu helfen, rechtsstaatlich hinnehmbar sind und wo die Grenzen eben solcher Maßnahmen liegen. Wir dokumentieren nachfolgend das Positionspapier dieser Arbeitsgemeinschaft, die auch im Bergischen Städtedreieck als AsJ-Unterbezirk Wuppertal - Solingen - Remscheid aktiv ist.

Derzeit erleben wir Grundrechtseingriffe in nie gekanntem Ausmaß. Grundrechte werden nicht von Regierung und Gesetzgeber gewährt, sondern von ihnen gewährleistet. Entsprechend liegt die Rechtfertigungslast für Einschränkungen beim Staat: Er kann nicht nach freiem Ermessen – und sei es auch für ein noch so wichtiges Ziel – Einschränkungen anordnen, sondern muss sich mit all seinen Maßnahmen innerhalb des ihm zustehenden verfassungsrechtlichen Rahmens halten.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW hat sich mit den rechtlichen Fragestellungen in der Corona Krise befasst und das nachfolgende Positionspapier erstellt.

Positionspapier_Corona-Krise_der_AsJ_NRW_-_Endfassung