Mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende der Remscheider SPD, Christine Krupp, die auf Vorschlag von Bundesminister Hubertus Heil vom Bundeskabinett beschlossene mögliche verlängerte Zahlung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate durch das Beschäftigungssicherungsgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens sind zahlreiche Erleichterungen beim Beantragen des Kurzarbeitergeldes aufgenommen worden. Darüber hinaus wird die Leiharbeit auch auf Leiharbeitnehmer*innen ausgeweitet.
Auf einen wichtigen Aspekt macht die Remscheider SPD die örtlichen Unternehmen aufmerksam: Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, bekommen die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet.
„Im Rahmen eines Gesprächs mit Betriebsräten Anfang September haben wir mit Hubertus Heil auch über diesen Punkt gesprochen. Das Bergische Städtedreieck und insbesondere Remscheid als Stadt mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Arbeitsplätzen in der Produktion ist mit der Herausforderung eines stetigen Strukturwandels konfrontiert. Weiterbildung und Qualifizierung sind notwendig, damit unsere Arbeitnehmer*innen den Anschluss nicht verpassen.“ so Wolf.
Krupp und Wolf appellieren an die Remscheider Unternehmen, die Möglichkeiten Weiterbildung in der Kurzarbeit zu fördern, intensiv zu nutzen.