„Mit den Mitteln aus diesem Corona-Teilhabe-Fonds werden Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben. In Remscheid käme hierfür die Lebenshilfe mit ihren Einrichtungen in Lennep und in Bergisch Born als auch die Arbeit Remscheid gGmbH als Träger des Sozialkaufhauses in Frage.“, so Kucharczyk.
Der Bund habe seit Beginn der Pandemie die Unternehmen mit umfangreichen finanziellen Mitteln unterstützt und durch Maßnahmen wie einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, ein massives Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindert. „Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds wird eine Lücke geschlossen. Inklusionsunternehmen nehmen in der lokalen Wertschöpfungskette eine nicht unerhebliche Brückenfunktion ein, indem sie zahlreiche Industriedienstleistungen oder Montagearbeiten verrichten. Darüber hinaus ist die Arbeit in diesen Unternehmen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial von immenser Bedeutung, da sie ihnen das Gefühl gibt gebraucht zu werden und der Großteil der sozialen Kontakte über den Arbeitsplatz entsteht.“
Die Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis März 2021 möglich und kann rückwirkend beantragt werden. Bis Ende März können die Hilfen bei den jeweiligen Integrationsämtern beantragt werden.