Noch bis 30. April: Als Schöff*in bewerben und an Rechtsprechung mitwirken!

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Die Stadt Remscheid sucht derzeit interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffinnen und Schöffen oder als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an der Rechtsprechung des Amtsgerichts Remscheid und des Landgerichts Wuppertal mitwirken möchten. Bewerbungen sind noch bis zum 30. April 2023 möglich. Die Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.

Gemeinsam mit den Berufsrichter*innen tragen Schöff*innen in einem Prozess die Verantwortung für das Urteil. Ihre Stimme hat das gleiche Gewicht wie die von Berufsrichter*innen. Schöff*innen üben eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Funktion in unserem Rechtsstaat aus und unterstützen die Amts- und Landesgerichte bei ihrer wichtigen Arbeit.

Geeignet sind Personen,

  • die am 1.1.2024 das 25. Lebensjahr vollendet beziehungsweise das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die in Remscheid wohnen,
  • die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Für Jugendschöff*innen ist zudem Erfahrung in der Jugenderziehung nötig.

Alle Informationen zur Tätigkeit als Schöff*in sowie die entsprechenden Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.remscheid.de.