Resolution der Gestaltungsmehrheit: Zuständigkeit für U25-Jährige muss beim Jobcenter bleiben!

Bild: Thomas Wunsch, Remscheid

Die Beratung und Vermittlung von Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfängern unter 25 Jahren soll aus den Jobcentern in die Arbeitsagenturen verlagert werden. Das jedoch geht zu Lasten der Beratungsqualität und muss dringend verhindert werden, finden die demokratischen Fraktionen im Remscheider Rat und bringen heute (14.09.2023) eine entsprechende Resolution ein, in der sie die Stadt Remscheid auffordern, sich gegen diese Pläne zu stellen und stattdessen vom Bund eine ausreichende Finanzierung der Jobcenter zu fordern.

Jürgen Kucharczyk (Sprecher der SPD im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege): „Die Betreuung von arbeitslosen Jugendlichen erfolgt nach einem ganzheitlichen Ansatz – da geht es um mehr als die reine Jobvermittlung. Die Mitarbeitenden der Jobcenter schauen sich die komplexen Lebenslagen der jungen Leute an, nehmen Familien und Umfeld ins Visier und setzen auch dort mit der Förderung und Hilfestellung an. Sie geben Perspektive und Orientierung. Das ist jedoch nicht der Ansatz der Agentur für Arbeit. Das heißt, die Jugendlichen würden nicht mehr entsprechend aufgefangen und unterstützt, was ein großes Risiko ist.“

Frank vom Scheidt (sozialpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen): „Die Jobcenter verfügen über Strukturen und Netzwerke in den Kommunen, die für eine komplexe Hilfestellung der arbeitslosen Jugendlichen von entscheidendem Vorteil sind. Die Arbeitsagenturen sind dagegen nicht derart lokal verankert, sodass allein hier viel Potential verloren geht. Wir befürchten, dass individuelle lokale Förderangebote wie etwa die Produktionsschule gestrichen werden, was am Ende auch die ohnehin gebeutelte Trägerlandschaft weiter schwächt. Hier geht es um einen radikalen Systemwechsel, der weitreichende gesellschaftliche, organisatorische und personelle Folgen haben wird.“

Dr. Axel Kolodziej (Sprecher der FDP-Ratsfraktion im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege): „Mit dieser Entscheidung verlieren wir qualifiziertes Personal und werden gleichzeitig damit in Personalnot kommen. Denn die Mitarbeitenden der Jobcenter, sind bei den Kommunen angestellt – ein Wechsel zur Agentur für Arbeit im großen Stil ist kaum denkbar. Außerdem würde es damit künftig für die Jugendlichen zwei oder sogar drei Anlaufstellen und damit ein regelrechtes Zuständigkeitschaos der Sozial- und Arbeitsbürokratie geben: Wird Anfang 2025 die geplante Kindergrundsicherung eingeführt, geschieht dies durch die Familienkassen. Wenn das Existenzminimum nicht abgedeckt ist, müssten die Betroffenen mit Bürgergeld aufstocken, für das das Jobcenter zuständig bleibt. Und für Arbeitsvermittlung und Berufsberatung müssten sie zur Agentur für Arbeit. Dieses Chaos sollten wir unbedingt vermeiden.“