Die Satzung der Remscheider SPD

Ohne Regeln geht es nicht! Aus diesem Grund hat die Remscheider SPD eine Satzung, in der die Rechte der Mitglieder und die Pflichten der Mandatsträger niedergeschrieben sind.

Grob gesagt:

  • Jedes Mitglied hat das Recht, zu den Mitgliederversammlung seines oder ihres Ortsvereins eingeladen zu werden.
  • Das selbe Recht gilt analog für die vor Ort aktiven Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AG 60plus, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, AG Migration & Vielfalt, Arbeitsgemeinschaft „SelbstAktiv“ und Arbeitsgemeinschaft der Juristinnen und Juristen).
  • Alle zwei Jahre wählen die Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften neue Vorstände.
  • Alle zwei Jahre finden ordentliche Vollversammlungen der Remscheider SPD statt, bei denen aus der Mitte der Mitgliedschaft ein neuer Unterbezirksvorstand und Delegierte zu höheren Ebenen gewählt werden.
  • Zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen (Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen) finden spezielle Versammlungen statt, an denen nur die jeweils Wahlberechtigten Mitglieder teilnehmen dürfen.

Hier finden Sie die Satzung des SPD-Unterbezirks Remscheid als PDF-Dokument.