Ohne Regeln geht es nicht! Aus diesem Grund hat die Remscheider SPD eine Satzung, in der die Rechte der Mitglieder und die Pflichten der Mandatsträger niedergeschrieben sind.
Grob gesagt:
- Jedes Mitglied hat das Recht, zu den Mitgliederversammlung seines oder ihres Ortsvereins eingeladen zu werden.
- Das selbe Recht gilt analog für die vor Ort aktiven Arbeitsgemeinschaften (Jusos, AG 60plus, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, AG Migration & Vielfalt, Arbeitsgemeinschaft „SelbstAktiv“ und Arbeitsgemeinschaft der Juristinnen und Juristen).
- Alle zwei Jahre wählen die Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften neue Vorstände.
- Alle zwei Jahre finden ordentliche Vollversammlungen der Remscheider SPD statt, bei denen aus der Mitte der Mitgliedschaft ein neuer Unterbezirksvorstand und Delegierte zu höheren Ebenen gewählt werden.
- Zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen (Kommunalwahlen, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen) finden spezielle Versammlungen statt, an denen nur die jeweils Wahlberechtigten Mitglieder teilnehmen dürfen.
Hier finden Sie die Satzung des SPD-Unterbezirks Remscheid als PDF-Dokument.