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Vollversammlung des SPD-Unterbezirks Remscheid

Details

Datum:
24. September 2022
Zeit:
10:00 bis 15:00
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Veranstaltungsort

Aula der Albert-EInstein-Gesamtschule
Brüderstraße 6 - 8
42853 Remscheid,

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Einladung zur ordentlichen Vollversammlung

Liebe «Vorname»,

hiermit laden wir Dich zur Vollversammlung der Remscheider SPD ein. Sie findet statt am

am Samstag, 24. September 2022, um 10.00 Uhr
in der Aula der Albert-Einstein-Gesamtschule,
Brüderstr. 6-8, 42853 Remscheid.

Auf dieser werden wir mit der Neuwahl des Vorstandes und weiterer Parteiämter die Weichen für die politische Arbeit der Remscheider SPD bis zum Frühjahr 2024 stellen.

Der Unterbezirksvorstand bringt zudem einen Antrag zur Änderung der Satzung ein. Der Vorstand soll von 15 auf 17 Mitglieder vergrößert werden, so dass mit einem Vorsitzenden und vier Stellvertretern alle Ortsvereine abgedeckt werden können. Um wieder eine ungrade Zahl der Vorstandsmitglieder zu erreichen soll die Zahl der Beisitzer auf sieben erhöht werden.

In Remscheid gilt das Vollversammlungsprinzip. Das bedeutet, alle Mitglieder im Unterbezirk sind stimmberechtigt! Wir freuen uns, Dich am 24. September 2022 in der Albert-Einstein-Gesamtschule willkommen zu heißen.

Damit wir in Zukunft noch „voller“ werden wäre es schön, wenn Du die beiliegende Beitrittserklärung dafür nutzt auch Familie und Freunde von „Deiner“ Partei zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Krupp                               Antonio Scarpino
UB-Vorsitzende                               Geschäftsführer

 

 

Anlage:

Vorschlag zur Tagesordnung
Vorschlag zur Geschäftsordnung
Vergleich Satzung alt/neu (§ 7 Abs. 1 und 2; Antrag wird nachgereicht)
Beitrittserklärung

 

 

Ordentliche Vollversammlung der SPD Remscheid
am Samstag, 24.09.2022, um 10.00 Uhr
Aula der Albert-Einstein-Gesamtschule

 

Vorschlag zur Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
    1. Begrüßung besonderer Gäste
    2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
    3. Totenehrung
  2. Konstituierung
    1. Genehmigung der Tagesordnung
    2. Genehmigung der Geschäftsordnung
    3. Wahl des Präsidiums
    4. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission
    5. Bestätigung der Antragskommission
  3. „Eine solide Basis trotz Corona“
    Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Remscheider SPD in den vergangenen beiden Jahren
  4. Bericht der Mandatsprüfungs und -zählkommission
     
  5. Anträge
  6. Entlastung des UB-Vorstandes
    1. Bericht des Kassierers
    2. Bericht der Revisoren
    3. Entlastung des Vorstandes
  7. Vorstandswahlen
    1. Wahl einer oder eines Vorsitzenden
    2. Wahl der stellv. Vorsitzenden
    3. Wahl einer Kassiererin oder eines Kassierers
    4. Wahl einer stellv. Kassiererin oder eines stellv. Kassierers
    5. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers
    6. Wahl einer stellv. Schriftführerin oder eines stellv. Schriftführers
    7. Wahl einer oder eines Bildungsbeauftragten
    8. Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern
  8. Wahl von fünf Revisorinnen und Revisoren
  9. Berichte der Abgeordneten und der Ratsfraktion

    Dieser Punkt wird zwischen die Wahlgänge geschoben.
  10. Delegiertenwahlen
    1. Wahl einer / eines Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bundesparteitag
    2. Wahl von zwei Delegierten und von Ersatzdelegierten zum Landesparteitag
    3. Wahl einer / eines Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landesparteirat
    4. Wahl von zwei Delegierten und von Ersatzdelegierten zur Regionalkonferenz
    5. Wahl eines Mitglieds und Ersatzmitglieds im Regionalausschuss
  11. Wahl der Mitglieder der Schiedskommission
    1. der/des Vorsitzenden
    2. der zwei Stellvertreter/innen
    3. der vier Beisitzer/innen
  12. Schlusswort

 

Ordentliche Vollversammlung der SPD Remscheid
am Samstag, 24.09.2022, um 10.00 Uhr
Aula der Albert-Einstein-Gesamtschule

 

Vorschlag zur Geschäftsordnung

  1. Stimmberechtigte sind alle Mitglieder im Unterbezirk Remscheid, die satzungsgemäß ihren Beitrag gezahlt haben.
  2. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % aller Mitglieder anwesend sind.
  3. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bewirkt Ablehnung. Alle Beschlüsse erfolgen in offener Abstimmung. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. Wahlen erfolgen nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Partei.
  4. Zu einem Tagesordnungspunkt erhält jede Rednerin / jeder Redner nur zwei Mal das Wort.
  5. Initiativanträge können nur aus aktuellem Anlass gestellt werden, der vor Ende der Antragsfrist nicht absehbar war. Antragsschluss für Initiativanträge ist eine Stunde nach Parteitagsbeginn. Initiativanträge sind dem Präsidium schriftlich einzureichen. Sie müssen von mindestens zwanzig Mitgliedern des Unterbezirkes unterzeichnet sein.
  6. Vor der Diskussion der Anträge erhält nach der Stellungnahme der Antragskommission zuerst der oder die Antragsteller/in das Wort.
  7. Über Änderungsanträge ist gesondert abzustimmen, sie sind schriftlich beim Präsidium einzureichen. Zur Abstimmung steht in jedem Fall zuerst die Empfehlung der Antragskommission.
  8. Die Redezeit der Diskussionsredner/innen beträgt maximal 5 Minuten. Sie erhalten in der Reihenfolge ihrer schriftlichen Wortmeldungen das Wort. Gastreden, Rechenschaftsberichte und Personalvorstellungen können hiervon abweichen.
  9. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten außerhalb der Reihenfolge der sonstigen Redner und Rednerinnen das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt 3 Minuten.
  10. Anträge auf Schluss der Debatte können nur von Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen gestellt werden, die sich an der vorangegangenen Sachdebatte nicht beteiligt haben.
  11. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je einem Redner oder einer Rednerin Gelegenheit gegeben wurde, für oder gegen den Antrag zu sprechen.
  12. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig.
  13. Die aktuellen Richtlinien der Coronaschutzverordnung sowie gesonderte Anweisungen der Albert-Einstein-Gesamtschule und des Unterbezirks sind unbedingt zu beachten!

 

 

 

Satzung alt Entwurf Satzung neu
§ 7: Unterbezirksvorstand § 7: Unterbezirksvorstand
1.     Der Unterbezirksvorstand wird vom Unterbezirksparteitag für zwei Jahre gewählt. 1.     Der Unterbezirksvorstand wird vom Unterbezirksparteitag für zwei Jahre gewählt.
2.     Mitglieder sind 2.     Mitglieder sind
a)   der / die Vorsitzende; a)   der / die Vorsitzende;
b)   drei Stellvertreter/innen; b   vier Stellvertreter/innen;
c)    der / die Kassierer/in; c)    der / die Kassierer/in;
d)   der / die stellvertretende Kassierer/in; d)   der / die stellvertretende Kassierer/in;
e)   der / die Schriftführer/in; e)   der / die Schriftführer/in;
f)     der / die stellvertretende Schriftführer/in; f)     der / die stellvertretende Schriftführer/in;
g)   der / die Bildungsbeauftragte; g)   der / die Bildungsbeauftragte;
h)   sechs Beisitzer/innen, deren Funktionen durch die Geschäftsordnung des Unterbezirksvorstandes festgelegt werden. h)   sieben Beisitzer/innen, deren Funktionen durch die Geschäftsordnung des Unterbezirksvorstandes festgelegt werden.
3.     Zu wählen sind jeweils getrennt in der Reihenfolge gemäß Absatz 2: 3.     Zu wählen sind jeweils getrennt in der Reihenfolge gemäß Absatz 2:
a)   der / die Vorsitzende; a)   der / die Vorsitzende;
b)   drei Stellvertreter/innen; b)   vier Stellvertreter/innen;
c)    der / die Kassierer/in; c)    der / die Kassierer/in;
d)   der / die stellvertretende Kassierer/in; d)   der / die stellvertretende Kassierer/in;
e)   der / die Schriftführer/in; e)   der / die Schriftführer/in;
f)     der / die stellvertretende Schriftführer/in; f)     der / die stellvertretende Schriftführer/in;
g)   der / die Bildungsbeauftragte; g)   der / die Bildungsbeauftragte;
h)   sechs Beisitzer/innen gemeinsam h)   sieben Beisitzer/innen gemeinsam
§ 17: Satzungsänderung, Schlussbestimmung § 17: Satzungsänderung, Schlussbestimmung
1.      Die Satzung gilt für den Unterbezirk Remscheid und kann nur vom Unterbezirksparteitag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. 1.      Die Satzung gilt für den Unterbezirk Remscheid und kann nur vom Unterbezirksparteitag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.
2.      Diese Satzung ersetzt die bisher gültige Satzung in ihrer letzten Fassung vollständig. Am Tage nach Annahme der Satzung durch den Unterbezirksparteitag verliert die bisherige Satzung ihre Gültigkeit. 2.      Diese Satzung ersetzt die bisher gültige Satzung in ihrer letzten Fassung vollständig. Am Tage nach Annahme der Satzung durch den Unterbezirksparteitag verliert die bisherige Satzung ihre Gültigkeit.
Satzung beschlossen am 19.11.2011 Satzung beschlossen am 19.11.2011
Satzung geändert auf der Vollversammlung am 25.01.2014 Satzung geändert auf der Vollversammlung am 25.01.2014
(§4 Abs. 3; §9 Abs. 1 und 2) (§4 Abs. 3; §9 Abs. 1 und 2)
Satzung geändert auf der Vollversammlung am 24.09.2022
(§7 Abs. 2 und 3)